TV-Programme:Urheberrechte

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An alle: Wer zu diesem Thema weitere Informationen hat, wird um Mitarbeit an dieser Übersicht gebeten!

Jeder, der hier mitschreibt, ist dafür verantwortlich, dass seine Beiträge nicht gegen rechtliche Bestimmungen, insbesondere das Urheberrecht, verstoßen.

Zur Orientierung sind hier einige Zitate von ähnlichen Websites und Wikipedia gesammelt:

Programmübersichten (Fakten)[Quelltext bearbeiten]

Die reinen Programmdaten (was lief wann auf welchem Sender, Folgennummer und -titel, Mitwirkende), also die Fakten, düften rechtlich unbedenklich sein.

Wikipedia schreibt:

Generell sind Listen von Jahreszahlen, Personennamen, Lebensdaten, statistischen Angaben (z. B. Einwohnerzahlen, Zuschauerzahlen, Spielergebnisse, technische Daten) und ähnliche Datensammlungen nicht geschützt. Bei Datensammlungen in größerem Umfang kann es sich jedoch um eine geschützte Datenbank handeln, die als Ganzes urheberrechtlich geschützt ist und nicht komplett kopiert werden darf.

Du darfst jedoch nicht die konkrete Gestaltung einer Tabelle oder Liste übernehmen, sofern diese die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Das heißt zum Beispiel: Die Zahlen und Daten einer Statistik oder Tabelle darfst du abtippen; die Grafik oder Tabelle dazu musst du selbst erstellen.

Bei einer Liste von historischen Ereignissen, etwa einer stichwortartigen Biografie, darfst du die Auflistung der Jahreszahlen übernehmen; wenn die Ereignisse jeweils ausformuliert dahinter stehen, musst du sie durch eigene Formulierungen ersetzen.


Auf der Seite tvprogramme.net sind – wie hier – auch alte Fernsehprogramme abgetippt, zusätzlich aber noch eingescannte Ausschnitte aus TV-Zeitschriften.
Im Impressum dieser Seite steht:

Copyright

Ein Copyright am Fernsehprogramm selbst besteht nicht, es wird im Rahmen dieser Website lediglich über eine historische Begebenheit (das geplante Fernsehprogramm) berichtet. Das Copyright an den verwendeten Bildern, liegt bei den jeweiligen TV-Anstalten/-Firmen bzw. dem Rechteinhaber des jeweiligen Filmes. Die Verwendung hier erfolgt im Rahmen des Zitatrechtes (§ 51 Nr. 1 und 2 UrhG) einer historischen Abhandlung. Da die genaue Quelle eines Bildes in den meisten Fällen nicht bekannt ist, gilt als Zitathinweis der Kontext (Sender- und Sendungsname), in dem das Bild steht. Ansonsten gilt auch: § 52 Abs 1 UrhG sowie der Abschnitt 6 des UrhG zum Schutze dieser Datenbank.

Zusatzinformationen zum TV-Programm (Zuschauerpost, Kritiken, Ankündigungen, Bilder usw.)[Quelltext bearbeiten]

Auf der Seite zuschauerpost.de sind Zuschauerbriefe und Bilder aus alten HÖRZU-Ausgaben veröffentlicht.
Im Impressum dieser Seite steht:

Selbstverständlich unterliegen alle Texte und Bildwerke auf dieser Website dem Urheberrecht und dürfen daher nicht ohne weiteres veröffentlicht oder gewerblich genutzt werden.

Die Veröffentlichung von Texten aus der Zeitschrift "HÖRZU" geschieht auf Grundlage einer Genehmigung des damaligen "HÖRZU"-Chefredakteurs Jörg Walberer vom 23. Januar 2003.

Links zu Videos von Sendungen[Quelltext bearbeiten]

Auf die Zulässigkeit von Video-Verlinkungen wird beispielsweise auf der Seite Kanzlei-Laaser.com eingegangen. Demnach darf man Videos verlinken (und auch einbetten), wenn

das Video mit Erlaubnis des oder der Urheber_in bei Youtube hochgeladen wurde (vgl. Urteil vom BGH vom 09.07.2015 – I ZR 46/12). Ob das Video mit Erlaubnis des oder der Urheber_in hochgeladen wurde, lässt sich meistens am zugehörigen Nutzernamen erkennen.

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